Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren bei Ansprüchen aus ihrer gesetzlichen Haftung.
  • Bei kleineren Bauvorhaben genügt oft eine Privathaftpflichtversicherung.
  • Die Versicherungsbeiträge orientieren sich an der Bausumme.
  • Die Versicherung endet automatisch mit der Fertigstellung, spätestens nach zwei oder drei Jahren.
  • Eine Kombination mit einer Bauleistungsversicherung kann wegen besserer Konditionen sinnvoll sein.

Als Bauherr ist man grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die Dritte im Zusammenhang mit der Baustelle erleiden. In diesem Fall besteht die Pflicht zum Schadensersatz. Gerade bei Personenschäden können die zu leistenden Summen einen erheblichen Umfang erreichen. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine finanzielle Absicherung dieses Risikos möglich.

Die Haftpflicht des Bauherren - ein Überblick

Die Bauherrenhaftpflicht ist ein spezieller Fall der generellen Haftpflicht, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch ( § 823 BGB) geregelt ist. Danach gilt: wer gegenüber einem Dritten für einen Schaden verantwortlich ist, muss dem Betroffenen Schadensersatz leisten – und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Bauherrenhaftpflicht ergibt sich auf dieser generellen Grundlage aus verschiedenen Sorgfaltspflichten, die Bauherren zu beachten haben:

  • der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht: Bauherren sind dafür verantwortlich, dass niemand beim Betreten oder Passieren der Baustelle zu Schaden kommt. Dies betrifft die Zufahrt, angrenzende Wege, die Baustelle selbst und zugehörige Lagerflächen.
  • der Überwachungspflicht: Bauherren müssen dafür sorgen, dass mögliche Gefahrenquellen auf der Baustelle ausreichend abgesichert sind. Das gilt auch dann, wenn sich dort Unbefugte aufhalten. Alleine das Aufstellen eines Schildes „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ reicht zum Beispiel nicht aus.
  • der Auswahlpflicht: Bauherren unterliegen bei der Auswahl von Architekten, Bauunternehmern oder Handwerkern bestimmten Sorgfaltspflichten und können bei Verletzung ihrer Auswahlpflicht in Regress genommen werden. Grundsätzlich haften Bauherren, Bauunternehmer und Architekten den Geschädigten gegenüber gesamtschuldnerisch. Diese können sich daher aussuchen, an wen sie sich im Schadenfall wenden.

Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht

Viele Bauherren verfügen bereits über eine Privathaftpflichtversicherung und stellen sich daher die Frage, inwieweit der Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflichtversicherung überhaupt erforderlich ist. Tatsächlich sind die Grenzen zwischen beiden Versicherungsformen fließend. In den meisten Privathaftpflicht-Policen ist auch die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt – allerdings nur für kleinere Bauvorhaben. Häufig wird in den Versicherungsbedingungen eine Bausumme von 50.000 Euro als Grenze festgelegt, es gibt aber auch Policen mit niedrigeren oder höheren Limitierungen. Im Regelfall dürfte die Privathaftpflichtversicherung bei Modernisierungen und kleineren Umbauten an vorhandenen Gebäuden ausreichen. Bei Neubauten ist dagegen eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich. Jedenfalls empfiehlt sich vor Beginn des Bauvorhabens eine entsprechende Abklärung.

Die Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet analog zur Privathaftpflichtversicherung:

  • bei Personenschäden: die Versicherung übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit Verletzungen, der Invalidität und im Extremfall dem Tod des Geschädigten. Sie zahlt die medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen, Umschulungen, Therapien, Renten, Beerdigungskosten und Unterhalt – falls erforderlich.
  • bei Sachschäden: die Versicherung ersetzt alle Schäden an dem Eigentum des Geschädigten. Sie übernimmt Reparaturkosten und ersetzt bei Totalschäden den Zeitwert des zerstörten Gutes.
  • bei Vermögensschäden: hier zahlt die Versicherung vor allem finanzielle Folgeschäden. Darunter fallen insbesondere Schäden durch Verdienst- und Nutzungsausfall. Wird ein Auto zum Beispiel durch einen umfallenden Bauzaun beschädigt, kommt die Versicherung nicht nur für die Reparatur auf, sondern zahlt ggf. auch den Mietwagen.
  • passiver Rechtsschutz: besteht wie in der Privathaftpflichtversicherung. Das heißt, die Versicherung prüft bei Ansprüchen, ob diese berechtigt sind und übernimmt die Kosten einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung. Sie zahlt dann den Anwalt, nötige Gutachter und trägt die Prozesskosten. Der passive Rechtsschutz ist hier besonders wichtig, denn gerade bei Baustellen ist die Haftung nicht immer klar und es kommt häufig zu Rechtsstreitigkeiten.

Leistungsausschlüsse und -begrenzungen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt – wie üblich – bei vorsätzlicher Pflichtverletzung nicht ein. Sie greift auch nicht, wenn unmittelbare Familienangehörige des Versicherungsnehmers auf der Baustelle geschädigt werden. Wenn Eigenleistungen bei dem Bauvorhaben erbracht werden, müssen diese in der Regel gesondert im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Die Versicherer berechnen hierfür einen Risikozuschlag.

Beiträge und Deckungssummen

Die Höhe des Versicherungsbeitrags orientiert sich vor allem an der Bausumme. Daneben spielen auch andere Faktoren – u.a. der Standort (PLZ), die Wohnfläche, die Bauweise (Fertigbau oder traditioneller Bau) – eine Rolle. Am Markt gibt es eine erhebliche Bandbreite, so dass sich der Vergleich lohnt. Sie reicht von Einmalbeiträgen unter 100 Euro bis zu mehreren hundert Euro für das gleiche Vorhaben. Dies hängt auch – aber nicht nur – mit unterschiedlichen Versicherungssummen zusammen. Die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen sehen Deckungssummen von drei oder fünf Millionen Euro vor. Manche liegen aber auch deutlich darunter oder darüber. Da gerade bei Personenschäden oft hoher Schadensersatz zu leisten ist, sollte die Versicherungssumme nicht drei Millionen Euro unterschreiten, bei Unterversicherung bleiben Bauherren sonst auf einem Teil des Schadens sitzen.

Was sonst noch zu beachten ist:

Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung zeitlich begrenzt. Sie endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Bauvorhabens (Bauabnahme), spätestens aber nach zwei oder drei Jahren. Die Versicherung sollte möglichst noch vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden, da der Bauherr auch für das noch unbebaute Grundstück haftet. Die Kombination mit einer Bauleistungsversicherung kann sinnvoll sein, da in diesem Fall oft Vorzugskonditionen angeboten werden. Während die Bauherrenhaftpflichtversicherung Schäden durch das Bauvorhaben abdeckt, erstreckt sich die Bauleistungsversicherung auf Schäden an dem Bauvorhaben.


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