Hausratversicherung

  • Die Hausratversicherung bietet sinnvollen Schutz für Hausrat.
  • Sie erstreckt sich auf alle beweglichen Sachen im Haus.
  • Abgedeckt sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruch und Diebstahl.
  • Die Kombination mit der Gebäudeversicherung ist zweckmäßig.
  • Eine Unterversicherung sollte grundsätzlich vermieden werden.

Alle Gefahren, die ein Gebäude bedrohen, können sich zwangsläufig auf Sachen auswirken, die sich darin befinden. Bricht beispielsweise ein Feuer aus, richtet es in der Regel nicht nur Schäden am Haus an, sondern auch an der Einrichtung. Schäden an Möbeln, Geräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen werden durch die Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hier ist eigener Versicherungsschutz erforderlich – mit einer Hausratversicherung. Die Kombination mit einer Gebäudeversicherung ist dabei üblicherweise sinnvoll.

Abgrenzung zur Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung bietet – grob gesprochen – finanzielle Absicherung bei allen Schäden an Bauteilen, die unmittelbar zum Gebäude gehören und fest damit verbunden sind. Alle beweglichen Gegenstände, die sich im Haus befinden, fallen dagegen nicht unter den Versicherungsschutz. Hierfür muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden – die Hausratversicherung.

Sie erstreckt sich auf den gesamten Hausrat des Versicherungsnehmers sowie der ständig mit ihm im Haushalt zusammenlebenden Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder). Auch der Hausrat von nicht-ehelichen Partnern ist mit erfasst, wenn beide Partner im Versicherungsvertrag genannt werden. Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen – Möbel, elektrische und elektronische Geräte, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Bilder, Lampen und vieles mehr.

Schwierig fällt die Abgrenzung bei Einbauküchen und Einbauschränken. Da sie mit dem Gebäude fest verbunden sind, kommt grundsätzlich auch eine Abdeckung durch die Gebäudeversicherung in Betracht. Ob im konkreten Fall die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung greift, hängt vielfach von Details ab. Wurde die Einbauküche speziell auf das Gebäude zugeschnitten, gilt die Gebäudeversicherung, fanden dagegen nur geringfügige Anpassungen statt, gehört sie zum Hausrat – dann ist die Hausratversicherung zuständig.

Sinnvoll: Kombination mit Gebäudeversicherung

Der Wert des Hausrates ist nicht zu unterschätzen. Durch Anschaffungen im Zeitablauf kommen durchaus Beträge von etlichen zehntausend Euro zusammen. Daher ist ein ausreichender Versicherungsschutz unbedingt zu empfehlen, um im Falle eine Falles schnell für Ersatz sorgen zu können, ohne dass das zur finanziellen Belastung wird.

Es ist zwar grundsätzlich möglich, die Hausratversicherung unabhängig von der Gebäudeversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Sinnvoll ist das aber nicht unbedingt. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe:

  • Da Gebäudeschäden häufig mit Hausratschäden einhergehen, ist die Schadenregulierung dann mit zwei Versicherern zu klären. Das bedeutet doppelten Aufwand.
  • Nicht selten kommt es bei zwei beteiligten Versicherern zu Verzögerungen und Auseinandersetzungen – zum Beispiel weil die Zugehörigkeit von Einbaumöbeln – siehe oben – streitig ist. Bei der Versicherung „aus einer Hand“ kann das Problem nicht auftreten, die Schadenabwicklung funktioniert meist schneller und reibungsloser.
  • Die Hausratversicherung in Verbindung mit der Gebäudeversicherung ist in vielen Fällen günstiger. Viele Unternehmen bieten nämlich Rabattvorteile, wenn mehrere Versicherungen gleichzeitig bei ihnen abgeschlossen werden. Da sich Gebäudeversicherung und Hausratversicherung de facto nahtlos ergänzen, liegt die Kombination nahe.

Gegen diese Gefahren besteht Versicherungsschutz

Die Hausratversicherung leistet üblicherweise Schadensersatz bei folgenden Gefahren:

  • Feuer, darunter fallen Brände, Blitzschläge, Explosionen, Implosionen und Flugzeugabstürze
  • Leitungswasser inklusive Rohrbrüchen und Frosteinwirkungen
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus im Rahmen eines Einbruchs

Dabei gibt es einige Einschränkungen und Besonderheiten:

  • Blitzschlag: versichert sind in der Regel nur Schäden durch unmittelbare Blitzeinwirkung. Mittelbare Schäden durch Kurzschlüsse oder Überspannungen infolge von Blitzen sind dagegen oft nicht erfasst, können aber gegen Aufpreis oder in Verbindung mit einer Feuerversicherung mitversichert werden;
  • Sturm und Hagel: ein Sturm liegt erst ab Windstärke acht vor. Voraussetzung für die Leistung bei Sturm und Hagel ist, dass die Schäden trotz des ordnungsgemäßen Schließens von Türen oder Fenstern entstanden sind. Für mehr Informationen siehe Ratgeber zur Sturmversicherung.
  • Einbruchdiebstahl: hier leistet die Hausratversicherung, nicht dagegen bei einfachem Diebstahl, ohne dass ein Einbruch vorliegt;
  • Vandalismus: es sind oft nur Schäden abgedeckt, die im Zusammenhang mit Einbrüchen stehen. Sonstige Vandalismus-Schäden werden dagegen nicht ersetzt bzw. müssen extra versichert werden.

Die „normale“ Hausratversicherung bietet keinen Versicherungsschutz bei Elementarschäden über Blitzschlag, Sturm und Hagel hinaus – zum Beispiel durch Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben. Es ist aber möglich, den Versicherungsschutz im Rahmen einer Elementarversicherung entsprechend zu erweitern.

Was versichert ist und was nicht

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle beweglichen Sachen, die zum Haushalt gehören. Damit sind nicht nur die Einrichtungsgegenstände gemeint, sondern auch die Inhalte von Schränken, Truhen, Schubladen usw.. Versichert ist der Hausrat, der sich in der eigentlichen Wohnung befindet, erfasst sind aber auch Gegenstände auf zugehörigen Terrassen, Balkonen, in Kellerräumen, Garagen und Abstellflächen.

Im Rahmen einer Außenversicherung gilt die Hausratversicherung oft auch für Sachen, die auf Reisen im Auto transportiert oder im Hotel aufbewahrt werden. Viele Policen sehen diesen Schutz automatisch vor, bei anderen muss er – gegen Aufpreis – zusätzlich vereinbart werden.

Bei einigen Gegenständen des Hausrats sind Besonderheiten zu beachten:

  • Wertgegenstände: bei Wertsachen wie Schmuck, Bildern, Antiquitäten oder Bargeld findet in der Regel nur ein teilweiser Schadensersatz statt. Oft werden nur 20 oder 25 Prozent des Wertes ersetzt, bei einzelnen Kategorien von Wertsachen gelten besondere Grenzen. Bei Bargeld sehen viele Policen nur eine Erstattung bis maximal 1000 Euro vor. Besonders wertvolle Gegenstände im Haushalt sollten extra versichert werden.
  • Gartenmöbel: bei manchen Versicherungen sind sie automatisch mit abgedeckt, bei manchen ist hier ein Zusatzschutz zu vereinbaren.
  • Glasschäden: sind extra über eine Glasversicherung abzusichern, wenn auch Glasbruch außerhalb der durch die „normale“ Hausratversicherung abgedeckten Gefahren versichert sein soll.
  • Fahrräder: sind immer mitversichert, sofern sie im Haus oder in der Garage abgestellt wurden. Der Versicherungsschutz greift üblicherweise nicht bei Fahrrädern „unterwegs„. Hierfür ist eine eigene Fahrradversicherung erforderlich, die sich bei besonders wertigen Fahrrädern empfiehlt.

Das bezahlt die Hausratversicherung

Im Schadensfall zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis – in der Regel den Neuwert – des betreffenden Gegenstandes. Wenn Reparaturen möglich sind, werden die Reparaturkosten bezahlt. Eine eventuell anfallende Wertminderung wird dabei ausgeglichen. Die Versicherung tritt auch bei vielen Nebenkosten im Zusammenhang mit Schäden ein, der Umfang hängt vom jeweiligen Anbieter bzw. Tarif ab. Es handelt sich zum Beispiel um

  • Kosten für Transport und Lagerung von Haushaltsgegenständen bei einer vorübergehend nicht nutzbaren Wohnung
  • Kosten für die Hotelunterkunft von Bewohnern im gleichen Fall
  • Kosten für Aufräumung, Entsorgung und Absicherung
  • Kosten für Maßnahmen zum Schutz versicherter Gegenstände

Voraussetzung für die volle Leistung ist eine ausreichende Versicherungssumme. Wenn der Wert des Hausrats nicht vollständig versichert ist, zahlt die Versicherung nur anteilig. Einen solchen Fall der Unterversicherung sollten Sie vermeiden.

Beiträge und Unterversicherungsverzicht

Die Beitragshöhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem ggf. abgeschlossenen Zusatzschutz ab. Mit einem Selbstbehalt sind niedrigere Beiträge möglich, dafür ist im Schadenfall ein Teil der Kosten selbst zu tragen.

Die Versicherungssumme sollte sich verständlicherweise am Wert des Hausrats orientieren. Dabei sollten Sie sowohl Über- als auch Unterversicherung vermeiden. Oft wird der Wert pauschal mit 650 Euro pro Quadratmeter angesetzt. In diesem Fall verzichten fast alle Versicherer im Vertrag auf die Einrede der Unterversicherung. Mit diesem Unterversicherungsverzicht haben Sie die Gewähr, dass die Hausratversicherung auch vollständig leistet. Bei sehr wertvoller Einrichtung kann allerdings eine höhere Versicherungssumme sinnvoll sein.

Worauf Sie noch achten sollten

Wichtig:

Gefährden Sie den Versicherungsschutz nicht durch fahrlässiges Verhalten! Eine ordnungsgemäße Absicherung des Hauses und das Schließen von Türen und Fenstern ist Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz. Sonst drohen Leistungskürzungen, bei grober Fahrlässigkeit sogar Leistungsverweigerung. Oder Sie vereinbaren einen Versicherungsschutz, der auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Viele Versicherer bieten diese Option gegen Zuschlag an.


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