Glasversicherung

  • Die Glasversicherung ergänzt die Gebäude- und Hausratversicherung.
  • Sie ersetzt Glasschäden bei Gebäude- und Mobiliarglas.
  • Nicht (automatisch) versichert sind alle losen Gläser und Glas an technischen Geräten.
  • Der Versicherungsumfang ist je nach Anbieter unterschiedlich.
  • Der Abschluss der Glasversicherung ist eine Abwägungsentscheidung.

Bei jedem Gebäude und in jeder Wohnungseinrichtung findet Glas in vielfacher Weise Verwendung – ob bei Fenstern, Türen, Schränken, Tischen oder vielen anderen Wohnungsgegenständen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann zum Glasbruch kommt, ist daher recht hoch. Mit einer Glasversicherung ist Schadensersatz möglich.

Ergänzung zur Gebäude- oder Hausratversicherung

Eine Glasversicherung wird in der Regel als Zusatzschutz bei der Gebäude- oder Hausratversicherung vereinbart. In beiden Fällen erstreckt sich der Versicherungsschutz sowohl auf Gebäude-Glas als auch auf Mobiliar-Glas. Gebäude-Glas bezeichnet dabei alle Glasflächen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – insbesondere Fenster und Türen, Mobiliar-Glas bezieht sich dagegen auf Glas bei Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen.

Es ist grundsätzlich möglich, eine Glasversicherung auch separat abzuschließen. Da in vielen Fällen aber bereits die Gebäude- und Hausratversicherung bei einem Anbieter vereinbart wird, ist die Glasversicherung als ergänzender Schutz meist die einfachste Lösung, da dann alle Versicherungen rund um Haus und Hausrat „in einer Hand“ gebündelt sind. Das erleichtert im Schadenfall erfahrungsgemäß die Abwicklung und Regulierung.

Abgrenzung zu anderen Versicherungen

Vielfach wird die Frage gestellt, ob eine Glasversicherung überhaupt erforderlich ist. Viele Glasschäden sind nämlich bereits im Rahmen anderer Versicherungen abgedeckt:

  • die Gebäudeversicherung leistet Schadenersatz, wenn Glasbruch bei Türen und Fenstern am Gebäude durch eine der versicherten Gefahren – Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, ggf. weitere Elementarschäden – bedingt ist;
  • in gleicher Weise tritt die Hausratversicherung bei Glasschäden an Wohnungsinventar ein;
  • Glasschäden werden auch von der (Privat-)Haftpflichtversicherung erfasst, wenn der Schaden von Dritten verursacht wurde.

Die Glasversicherung bietet daher lediglich zusätzlichen Schutz bei allen Gefahren, die nicht bereits im Rahmen der übrigen Versicherungen abgedeckt werden. Ein typisches Beispiel für einen Versicherungsfall ist: Ihnen fällt ein schwerer Gegenstand aus der Hand und zerstört die Glasplatte Ihres Wohnzimmer-Tisches.

Was versichert ist und was nicht

Die Glasversicherung tritt im Rahmen der von ihr abgedeckten Gefahren bei allen fest montierten oder eingesetzten Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegeln ein. Der Versicherungsschutz beschränkt sich dabei räumlich auf den in der Police  bezeichneten Versicherungsort (Gebäude, Wohnung). Glas, dass sich außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist nicht mitversichert. Auch alle „losen“ Gläser – Vasen, Trinkgläser, Glasschüsseln, Fernseher, Computermonitore usw. – fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Bei einigen Gegenständen und Einrichtungen aus Glas kommt es darauf an, ob die Glasversicherung eintritt oder nicht. Dies hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Falls der Versicherungsschutz nicht automatisch vorgesehen ist, besteht meist die Möglichkeit, die betreffenden Sachen zusätzlich zu versichern. Manchmal wird die Glasversicherung auch als „Basic-“ und „Komfort-„Variante angeboten. In der Komfort-Version sind dann viele „Extras“ per se eingeschlossen. In der Regel geht es um folgende Gegenstände:

  • Kunststoff-Scheiben und -Platten;
  • Ceran-Kochfelder;
  • Glaskeramik-Kacheln und -Platten;
  • Glasbausteine und Profilbaugläser;
  • Aquarien und Terrarien;
  • Sonnenkollektoren und Photovoltaik-Anlagen (diese sind üblicherweise nicht im Schutz enthalten);
  • Gewächshausglas.

Die Aufzählung ist sicher nicht abschließend.

Das leistet die Glasversicherung

Die Glasversicherung zahlt Schadenersatz bei Glasbruch sowie bei Sprüngen oder Rissen, nicht dagegen bei einfachen Schrammen oder undichten Randverbindungen.

Im Schadenfall werden die Kosten für den Ersatz des Glases übernommen. Dazu gehören auch Kosten für Notverglasungen, Aufräumarbeiten und die Entsorgung des zerbrochenen Glases. Andere Kosten (zum Beispiel für nötigen Kran- und Gerüsteinsatz, weitere Schadenbeseitigung im unmittelbaren Glasumfeld usw.) können gegen Aufpreis mitversichert werden.

Glasversicherung ja oder nein?

Der Abschluss einer Glasversicherung ist eine Abwägungsfrage. Den möglichen Kosten eines Glasschadens stehen die Beiträge für die Versicherung gegenüber. Deren Höhe bemisst sich in der Regel nach der Wohnfläche sowie dem ggf. zusätzlich vereinbarten Versicherungsschutz. In vielen Fällen ist es wahrscheinlich günstiger, einen eventuellen Glasschaden selbst zu begleichen als eine Glasversicherung abzuschließen und dafür jahrelang Beiträge zu zahlen.

Nur wenn Sie große oder hochwertige Glasflächen besitzen, kann eine Glasversicherung sinnvoll sein – zum Beispiel bei Wintergärten oder künstlerischen Glasarbeiten. Dann sollten Sie aber darauf achten, dass der Versicherungsschutz Ihr teures Glas auch tatsächlich abdeckt.


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