Bauleistungsversicherung

  • Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden am Gebäude während der Bauphase ein.
  • Abgedeckt sind Schäden durch höhere Gewalt, Vandalismus oder außergewöhnliche Naturereignisse.
  • Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer können die Versicherung abschließen – das ist Vereinbarungssache.
  • Die Beiträge richten sich nach der Versicherungssumme auf Basis der voraussichtlichen Baukosten.
  • Die Versicherung endet automatisch mit der Fertigstellung, spätestens nach zwei Jahren.
Während die Gebäudeversicherung ab der Fertigstellung eines Gebäudes greift, ist die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) eine wichtige Absicherung während der Bauphase. Sie bietet Versicherungsschutz bei Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie Hochwasser oder Sturm, aber auch im Falle von Vandalismus, Material- und Konstruktionsfehlern oder unbekannten Bodeneigenschaften, die sich nachteilig auf den Bau auswirken. Die Bauleistungsversicherung kann sowohl zur Absicherung des Bauherren als auch der beauftragten Bauunternehmer genutzt werden.

Warum und für wen die Bauleistungsversicherung wichtig ist

Während der Bauphase eines Gebäudes können vielfältige Gefahren durch unvorhergesehene Ereignisse auftreten. Sie führen unter Umständen zu gravierenden Schäden, deren Beseitigung kostspielig ist. In diesen Fällen stellt sich die Frage, wer für die Schadenbeseitigung zahlen muss, der Bauherr oder der mit der Bauausführung beauftragte Bauunternehmer. Geregelt ist dies in der sogenannten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Normalerweise muss die beauftragte Baufirma für Schäden, die während des von ihr verantworteten Bauabschnitts auftreten, aufkommen. Erst mit der Abnahme durch den Bauherren geht das Risiko auf diesen über. Die VOB sieht hier aber Ausnahmen vor: für Schäden durch höhere Gewalt, Krieg oder innere Unruhen und andere unabwendbare Ereignisse, die der Bauunternehmer nicht zu vertreten hat, besteht keine Schadensersatzpflicht. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden wie Hochwasser oder Sturm und Hagel. Bauherren sind daher auch während der Bauphase einem Schadenrisiko ausgesetzt, selbst wenn die Abnahme noch nicht erfolgt ist.

Eine Bauleistungsversicherung bzw. Bauwesenversicherung kann beide Seiten schützen, den Bauherren und den beauftragten Bauunternehmer. Bei Schäden ersetzt sie die Kosten für Reparaturen, die Wiederbeschaffung und nötige Transporte, um den ursprünglichen Zustand vor der Beschädigung wiederherzustellen.

Wer sollte eine Bauleistungsversicherung abschließen?

Da jeder Rohbau Gefahren durch externe Ereignisse ausgesetzt ist, die sich nicht vorhersehen lassen, ist eine Bauleistungsversicherung unbedingt zu empfehlen.

Der Versicherungsschutz kann sowohl vom Bauherren als auch vom Bauunternehmer abgeschlossen werden. Das ist letztlich Vereinbarungssache. Wenn der Bauunternehmer die Versicherung abschließt, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Risiko als Bauherr während der Bauphase mit abgedeckt ist. Eine entsprechende zusätzliche Absicherung ist in der Regel problemlos möglich.

Wenn Sie selbst als Bauherr Versicherungsnehmer sind, wird das Bauherrenrisiko grundsätzlich immer mitversichert. Sie können die Versicherungsprämie in diesem Fall auf die Gewerke der beteiligten Bauunternehmen umlegen. Sollten Sie Ihr Haus von einem Bauträger erwerben, müssen Sie sich nicht selbst um die Bauleistungsversicherung kümmern, da Sie hier nur Käufer und nicht Bauherr sind. Üblicherweise schließt dann der Bauträger eine Bauleistungsversicherung in Ihrem Namen ab-.

Was wird versichert?

Der Versicherungssschutz bezieht sich üblicherweise auf alle Lieferungen und Leistungen des Bauvorhabens bis zur Fertigstellung und Abnahme. Je nach Anbieter und Tarif gilt der Versicherungsschutz auch für

  • Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten
  • Bauboden- und Baugrundmassen
  • spezifische Bauausführungen wie Wannengründungen oder weiße Wannen

Ggf. werden hierfür Zuschläge vom jeweiligen Versicherungsanbieter berechnet.

Wichtig:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf alle „losen Teile“ im Zusammenhang mit einem Bau. Nicht abgedeckt sind zum Beispiel Baugeräte oder Handwerkszeug.

Bei welchen Gefahren die Bauleistungsversicherung eintritt

Folgende Schadenursachen werden von Bauleistungsversicherung abgedeckt:

  • Sturm und Hagel
  • weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen. Kein Elementareignis ist dagegen das „normale“ Sommergewitter oder der übliche Schneefall im Winter
  • ungewöhnlich lange Frostperioden
  • unbekannte Boden- und Baugrundeigenschaften
  • Material- und Konstruktionsfehler
  • Vandalismus
  • Ungeschick und Fahrlässigkeit
  • (ggf. gegen Zuschlag) Diebstahl von fest verbauten Teilen, nicht dagegen von losen Teilen

Wichtig:

Nicht mitversichert sind üblicherweise Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen. Dieses Risiko wird durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt.
Für nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten und Mängel in der Bauausführung kommt die Bauleistungsversicherung generell nicht auf.

Die Kosten den Bauleistungsversicherung

Die Beiträge zur Bauleistungsversicherung bemessen sich nach der Versicherungssumme. Diese wird auf der Grundlage der voraussichtlichen Baukosten berechnet. Basis der Ermittlung sind

  • die Herstellungskosten der versicherten Leistungen und mitversicherten Sachen unter Einbeziehung der Stundenlohnarbeiten,
  • die Neuwerte der gelieferten oder zur Verfügung gestellten Bauteile und Baustoffe;
  • die Neuwerte von Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen;
  • nicht einbezogen werden Grundstücks- und Erschließungskosten, Kosten für Gartenanlagen sowie weitere Nebenkosten wie Maklergebühren, Archiktekten- und Ingenieurhonorare usw..

Wenn sich während der Bauphase Änderungen bei der Versicherungssumme ergeben, sollte der Versicherer entsprechend informiert werden. Ggf. ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes sinnvoll. Die Beitragshöhe bewegt sich in der Regel in einer Größenordnung von wenigen hundert Euro und bezieht sich als Einmalbetrag üblicherweise auf die gesamte Versicherungsdauer.

Was Sie noch beachten sollten:

Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) beträgt in der Regel maximal 18 bis 24 Monate und erlischt automatisch mit der Fertigstellung des Gebäudes. Beim Abschluss sollten Sie darauf achten, dass auch alle von Ihnen gewünschten Risiken abgedeckt sind und die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Besteht Gefahr, dass Bauherr oder das beauftragte Bauunternehmen Insolvenz beantragt, ist es ratsam, sich mit einer Baufertigstellungsversicherung davor zu schützen.


Sie suchen den passenden Versicherer?

Auf der Seite der Allianz können Sie sich weiter zur Versicherung beraten lassen:


Wie hilfreich fanden Sie die Informationen?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Dieser Ratgeber erhielt insgesamt 5 Stimmen, davon wurde durchschnittlich mit 3,60 von 5 Sterne bewertet) - Vielen Dank!

Loading...