Bauartklassen

Für die Wohngebäudeversicherung fordern Versicherungsunternehmen von dem Antragssteller eine ganze Reihe wichtiger Angaben. Diese macht sich der Versicherer zunutze, um das Risiko für einen Schadenfall zu bestimmen und auf dieser Grundlage die Prämien berechnen zu können. Vor allem die Gefahr eines Brandes spielt bei der Einstufung durch die Versicherungsgesellschaft eine wichtige Rolle.

Immobilien weisen entsprechend der verwendeten Baumaterialien ein unterschiedliches Feuerrisiko auf: So ist etwa die Gefahr eines Totalschadens aufgrund Feuer bei Gebäuden aus Beton geringer, als im Falle eines Holzhauses. Diesem unterschiedlichen Risiko soll die Einstufung in Bauartklassen Rechnung tragen. Die Bauartklasse ist hierbei das Ergebnis der Kategorisierung eines Gebäudes anhand seiner Bauweise sowie seiner Bedachung. Aus diesem Grund erhält die Verwendung von Holz beim Hausbau eine andere Klassifizierung, als etwa das Einbeziehen von Zement.

Welche Bauartklassen unterschieden werden

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Der Beitrag fällt umso günstiger aus, je niedriger die Zahl der zugeteilten Kategorie ist. Demzufolge profitiert der Versicherungsnehmer dann von der niedrigsten Prämie, wenn sein Gebäude der BAK 1 zugeordnet wird. In Abhängigkeit der jeweiligen Versicherungssparte (z.B. privat, landwirtschaftlich, industriell, gewerblich) wie auch der Tarifgestaltung, werden verschiedene Bauartklassen veranschlagt. Hierzulande differenzieren die Versicherer zwischen fünf Bauartklassen (kurz: BKL oder BAK). Üblich sind deshalb die Bezeichnungen BKL 1 bis BKL 5 oder BAK 1 bis BAK 5.

In der BAK 1 herrscht überwiegend massive Bauweise (Mauerwerk oder Beton) mit harter Bedachung vor (Betonplatten, Metall, Schiefer, Ziegel, gesandete Dachpappe). Bei BAK 4 und 5 handelt es sich hingegen grundsätzlich um Immobilien mit weicher Dachung, wie etwa aus Holz. Im Einzelfall muss gegebenenfalls abgeklärt werden, in welche Bauartklasse die Immobilie am ehesten anzusehen ist. Oftmals geben aber auch Bauunterlagen des Hauses oder Architekten hierüber Auskunft. Im Zweifel fordert der Versicherer ohnehin eine Kopie der Baubeschreibung aus dem Baugesuch.

Über die Wohngebäudeversicherung lassen sich auch Nebengebäude versichern, die sich auf demselben Versicherungsgrundstück wie das Hauptgebäude befinden. Wie diese zu versichern sind, hängt in den meisten Fällen von deren Grundfläche ab. Der Großteil der Versicherer stuft das Nebengebäude in dieselbe Bauweise wie das Hauptgebäude ein, sofern Scheune, Lagerhalle etc. eine Grundfläche von höchstens z.B. 20 Quadratmeter aufweisen. Nebengebäude mit größerer Grundfläche müssen dann gesondert versichert werden und können daher unter Umständen einer ganz anderen Bauartklasse zugeordnet werden.

Bauartklassen im Überblick

BAK 1: Bauartklasse 1

Beschaffenheit der Außenwände: Massive Bauweise, zum Beispiel aus Mauerwerk oder Beton.

Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet).

BAK 2: Bauartklasse 2

Beschaffenheit der Außenwände: Mit Stein oder Glas gefülltes Stahl-/Holzfachwerk, Konstruktion aus Stahl- oder Stahlbeton, mit nicht-brennbarer Wandplattenverkleidung (z.B. Asbestzement).

Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)

BAK 3: Bauartklasse 3

Beschaffenheit der Außenwände: Holzkonstruktion oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Stahlkonstruktion oder Konstruktion aus Stahlbeton mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff

Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)

BAK 4: Bauartklasse 4

Beschaffenheit der Außenwände: Mit Stein oder Glas gefülltes Stahl-/Holzfachwerk, Konstruktion aus Stahl- oder Stahlbeton, mit nicht-brennbarer Wandplattenverkleidung (z.B. Asbestzement).
Bedingung der Dacheindeckung: Weiche Bedachung aus brennbaren Materialien wie Holz, Schilf, Ried oder Stroh.

BAK 5: Bauartklasse 5

Beschaffenheit der Außenwände: Holzkonstruktion oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Stahlkonstruktion oder Konstruktion aus Stahlbeton, mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff.

Bedingung der Dacheindeckung: Weiche Bedachung aus brennbaren Materialien wie Holz, Schilf, Ried oder Stroh.

Bauartklassen für Fertighäuser (Fertighausgruppen, kurz FHG)

Im Laufe der Zeit sind die Versicherer dazu übergegangen, auch Fertighäuser nach demselben Schema einzustufen. Hierbei werden die Abstufungen als Fertighausgruppen (FHG) bezeichnet. In der Praxis werden hierbei auch nur drei Fertighausgruppen unterschieden, zumal Fertighäuser in der Regel nicht weich bedacht sind und deshalb die letzten beiden Kategorien wegfallen. Zumeist entspricht die Bedachung immer der der BAK 1.

FHG 1: Fertighausgruppe 1

Beschaffenheit der Außenwände: Konstruktion inklusive der tragenden Bauteile aus feuerbeständigen Baumaterialien

Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)

FHG 2: Fertighausgruppe 2

Beschaffenheit der Außenwände: Massives Fundament mit tragender Konstruktion aus Stahl, Holz oder Leichtbauteilen; tragende Konstruktionselemente sowie Umfassungswände verfügen über eine feuerhemmende oder nichtbrennbare Ummantelung/Verkleidung aus Klinker, Putz oder Gipsplatten

Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)

FHG 3: Fertighausgruppe 3

Beschaffenheit der Außenwände: Gleiche Bedingungen wie für FHG 2, aber ohne feuerhemmende oder nichtbrennbare Ummantelung/Verkleidung

Bedingung der Dacheindeckung: Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)

Wie Mischgebäude klassifiziert werden

Von den meisten deutschen Versicherern werden die Bauartklassen sowie Fertighausgruppen einheitlich geregelt. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zu beachten ist, dass nicht wenige Versicherer den Versicherungsschutz für Gebäude mit weicher Dachung (BAK 4 und BAK 5) von vornherein ablehnen. Andere wiederum erheben hierbei signifikante Zuschläge.

Bei Geschäftsimmobilien werden oftmals strengere Voraussetzungen an die Schadenverhütung geknüpft (z.B. Sprinkleranlage, Brandmelder). Nicht immer ist es zudem möglich, ein Gebäude zweifelsfrei einer Bauweise zuzuordnen. Bei Mischbauweisen wird der Beitrag der Wohngebäudeversicherung aus der Bauweise berechnet, die den höheren Tarifbeitrag zur Folge hat. Dies gilt jedoch nur, sofern der Anteil dieser Bauweise 30 Prozent übersteigt. Dieser Wert kann von anderen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt sein. Für die Einordnung des versicherten Gebäudes sind neben der Dacheindeckung auch dessen tragende Konstruktion sowie Fassade von Bedeutung.

Fassade

nicht brennbar:
Putz, Klinkersteine, Profilblech, Zementfaserplatten (Eternit), Schieferplatten

brennbar:
Holzschindeln, Holzbrettverschalung, Holzersatzwerkstoffe (Werzalit)


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