Wert 1914

  • Prämie = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz
  • Gleitende Neuwertversicherung = Wertermittlung der ortsübliche Neubauwert z. Zeitpunkt d. Schadenfalles.
  • Versicherungswert entspricht dem im Jahr 1914 ortsüblichen Neubauwert.

Beim Versicherungswert 1914 handelt es sich um einen fiktiven Wert, aus dem sich im Schadenfall die Höhe der Entschädigung bestimmt. Mit Hilfe dieses 1914er Werts nimmt der Versicherer die Berechnung der Prämie vor. Der Versicherungswert 1914 bietet ferner eine bundesweit einheitliche Basis für die Berechnung des Wiederaufbauwerts.

Weshalb das Jahr 1914 als Bemessungsrundlage dient

Die Versicherungsbranche verwendet das Jahr 1914 deshalb als Basis, weil es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem drei wichtige Faktoren gegeben waren:

  • goldgedeckte Währung
  • stabile und somit aussagekräftige Baupreise
  • keine außergewöhnlichen Baupreissteigerungen

An sich gibt der Versicherungswert 1914 den Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 an. Mit Hilfe des Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben wird, kann der Wert 1914 so umgerechnet werden, dass sich der Neubauwert jedes beliebigen Jahres ermitteln lässt.


Konkret erfolgt folgende Berechnung nach den Anschaffungskosten:

Wert 1914 = Neubauwert / (Baupreisindex/100)

So wird der Wert 1914 ermittelt

Die Kostenerstattung in der Wohngebäudeversicherung hängt vom Versicherungswert ab beziehungsweise davon, wie dieser bestimmt wird. Ist der Versicherungsnehmer zur Berechnung des Versicherungswerts 1914 nicht in der Lage – weil ihm etwa zur Umrechnung der Baupreisindex des entsprechenden Jahres fehlt oder er den Neubauwert seiner Immobilie nicht kennt – lässt sich der Wert 1914 auch auf folgende Arten ermitteln:

Berechnung nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen

Anwendbar für Mehr- oder Einfamilienhäuser, sofern diese mindestens zur Hälfte zur Wohnzwecken dienen. Zudem muss das Gebäude der Bauartklasse 1 oder 2 entsprechen und darf kein weiches Dach aufweisen. Bei dieser Methode erhält der Versicherungsnehmer vom Versicherer einen sogenannten Wertermittlungsbogen. Hier werden neben der Wohnfläche und Gebäudeart auch etwaige höherwertige Ausstattungsmerkmale (z.B. Fußboden-, Deckenheizung, Edelholzverkleidungen, Natursteinböden, hochwertige sanitäre Einrichtungen), Nebengebäude sowie Carports und Garagen außerhalb des Wohngebäudes abgefragt. Als Wohnfläche definieren die meisten Versicherer die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Hobbyräume; ausgenommen sind jedoch Treppen, Kellerräume und Speicherräume (soweit nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaut), Balkone, Loggien und Terrassen.

Berechnung nach Kubikmeter umbautem Raum

Durch Multiplikation der Kubikmeterzahl des umbauten Raums mit dem Kubikmeterwert von 1914 ergibt sich der Wert 1914. Diese Berechnungsmethode ist jedoch äußerst komplex und wird auch nicht von jedem Versicherer akzeptiert.

Schätzung durch Sachverständigen

Lässt sich der Neubauwert durch keine der erwähnten Methoden berechnen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen. Der Vorteil hierbei ist, dass dieser auch regionale Besonderheiten in seine Berechnung einfließen lassen kann.

Ermittlung des Versicherungswerts 1914 nach dem Wertermittlungsbogen

Damit die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung und der Neubauwert im Fall eines Totalschadens auch übereinstimmen, fragen alle Versicherungen anhand eines Musterformulars (sogenannter Wertermittlungsbogen) zum Beispiel Größe, Ausstattung und Aufbau des Hauses ab. Zu den wichtigsten Informationen, die anzugeben sind, gehören:

  • Haustyp: Ein-/Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus
  • Anzahl Garagen/Carportstellplätze
  • Bauart: Massivhaus oder Fertighaus
  • Dach: Ausgebautes Dachgeschoss, nicht ausgebautes Dachgeschoss oder Flachdach
  • Voll-/Teilunterkellerung: Ja oder Nein
  • Wohnfläche: gesamte ausgebaute Wohnfläche vom Keller- bis zum Dachgeschoss
  • Baujahr bzw. Datum der Bezugsfertigigkeit
  • Postleitzahl

Berücksichtigt werden weiterhin verschiedene Einbauten, die den Wert des Gebäudes erhöhen:

  • Einbauschränke
  • Hochwertige Sanitärinstallationen
  • Heizungs- und Klimaanlagen
  • Schwimmbecken
  • Edelholzverkleidungen
  • Echtholzparkett
  • Kachelofen
  • Sauna

Auch bestimmte Gegenstände, die außen am Gebäude befestigt sind, können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Dazu gehören:

  • Photovoltaik-Anlagen
  • Markisen
  • Überdachungen
  • Antennen
  • Briefkastenanlagen
  • Überdachungen

Weitere Grundstücksbestandteile können ebenfalls mitversichert werden. Hierunter fallen:

  • Gartenhäuser
  • Geräteschuppen
  • Hundezwinger
  • Müllbehälterboxen
  • Pergolen

Vom Wert 1914 zur Prämie für die Wohngebäudeversicherung

Zusätzliche Versicherungen

Da im Zuge dieser Wertermittlung der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Schadenfalles als versichert gilt (inklusive Planungs- und Konstruktionskosten), ist in diesem Zusammenhang von gleitender Neuwertversicherung die Rede. Da der ortsübliche Neubauwert heutzutage ständigen Änderungen unterworfen ist, nimmt die Versicherungsbranche eine Anpassung des Versicherungsschutzes an die Baukostenentwicklung vor. Der Versicherer bedient sich hierzu des sogenannten Baukostenindex sowie des gleitenden Neuwertfaktors (bzw. Anpassungsfaktor). Mithilfe des gleitenden Neuwertfaktors lässt sich bestimmen, um wie viel Mal ein heutiger Gebäudeneubau im Vergleich zum Jahr 1914 teurer wäre. Jährlich wird dieser Faktor vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und basiert auf dem Baupreisindex sowie dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (dieser wird vom statistischen Bundesamt ermittelt). Der Baupreisindex macht dabei 80 Prozent, der Tariflohnindex hingegen 20 Prozent aus. Als eine gleitende Neuwertversicherung ist sichergestellt, dass sich die ausbezahlte Versicherungssumme an den ortsüblichen, aktuellen Neubauwert richtet. Denn jedes Jahr wird die Versicherungssumme, aber auch die Prämie, an die steigenden Baukosten angepasst. Der Beitragssatz wird dabei von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt.

Prämie = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz

Unterversicherung bei zu niedrigem Wert 1914

Der Versicherungsnehmer sollte den Versicherungswert 1914, aus dem sich die Versicherungssumme berechnet, stets korrekt angeben. Andernfalls droht eine Unterversicherung. Dies würde bedeuten, dass im Falle eines Totalschadens die Entschädigungsleistung gekürzt wird. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sind ferner werterhöhende Maßnahmen wie Aus- oder Anbauten dem Versicherer mitzuteilen. Im Anschluss daran werden auf der Basis dieser Wertsteigerung der Versicherungswert sowie der Beitrag angepasst.

Unterschied zwischen Neubauwert und Verkehrswert

Vergleichen der Leistungen der Gebäudeversicherung lohnt sich

Nicht selten werden diese Begrifflichkeiten gleichgesetzt, obwohl sie nicht dieselbe Bedeutung haben. Der Neubauwert bezeichnet die Summe, die aufgebracht werden müsste, um eine zerstörte Immobilie in demselben Zustand wieder aufzubauen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Verkehrswert um den Betrag, der am freien Markt durch den Verkauf der Immobilie erzielt werden kann. Oftmals liegen beide Werte weit auseinander. Ein hochwertiges und großes Gebäude in ungünstiger Lage könnte bspw. lediglich einen Verkehrswert von 240.000 Euro aufweisen, während sich der Neubauwert anlässlich Ausstattung und Größe auf 340.000 Euro beläuft. Würde als Versicherungssumme der Verkehrswert herangezogen werden, hätte dies eine signifikante Unterversicherung zur Folge.


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